Dieselpest – was Fahrtensegler dagegen tun können

Die sogenannte Dieselpest ist gefürchtet unter Fahrtenseglern. Wirksame Biozide wurden nun von der EU als krebserregend eingestuft und dürfen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Wie Sie dennoch vorbeugen können, erklären die Experten von der Kreuzer-Abteilung des DSV.

Wer an viel frequentierten Tankstellen bunkert, vermindert das Risiko von Dieselpest im Tank
Wer an viel frequentierten Tankstellen bunkert, vermindert das Risiko von Dieselpest im Tank

Unter „Dieselpest“ versteht man ein Bakterienwachstum im Tank, das dafür sorgt, dass sich Filter, Kraftstoffleitungen und Einspritzdüsen mit einem Biofilm dicht setzen und verstopfen. Im schlimmsten Fall bleibt die Maschine stehen. Meistens dann, wenn man Sie am dringendsten benötigt, beim Anlegen oder in Schleusen.

Kraftstoff-Additive nicht mehr an Privatpersonen

Für Abhilfe haben viele Jahre Biozide gesorgt, die man dem Kraftstoff beigemischt hat, um die Bakterien abzutöten. Sie basieren auf einem Formaldehyd-Spalter namens MBO. Er ist in Produkten wie Grotamar 82, Liqui Moly oder ERV Diesel Plus enthalten. Seit dem 01.12.2018 unterliegen diese Additive jedoch der Biozidverordnung und dürfen nicht mehr an Privatkunden verkauft werden, da sie im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Altbestände dürfen allerdings noch bis 2020 aufgebraucht werden (EU No. 528/2012).

De facto heißt das, Segler dürfen als Endverbraucher diese Substanzen nicht mehr erwerben, wohl aber gewerbliche Anbieter. Und da fangen die Definitionsschwierigkeiten an. Wer ist ein gewerblicher Anbieter? Theoretisch sind das alle Gewerbetreibenden, gleich welchen Gewerbes. Im Sinne des Wassersports wäre zunächst an Tankstellenpächter, Hafenmeister, Werftbetriebe oder Motorenwerkstätten zu denken. Die Liste ist ausdehnbar. Wichtig ist nur, dass das Produkt direkt verwendet wird und nicht an Dritte abgegeben wird. Die genannte Personengruppe darf damit nicht handeln, es sei denn, sie verfügt über eine Sachkunde nach §11 der Chemikalienverbots-Verordnung. Und selbst dann ist nur der Verkauf an andere gewerbliche Nutzer erlaubt. Problemlos möglich ist aber, dass der Gewerbetreibende, zum Beispiel ein Tankstellenbetreiber, das Produkt direkt mit dem Kraftstoff verkauft und beim Betanken des Bootes mit in den Tank einfüllt. Der Eigner hätte dann die gewünschte Schutzwirkung durch das Biozid, bekäme es aber gar nicht erst in die Hand.

Alternativ gibt es Produkte auf enzymkatalysierter Basis, die aber stark abhängig von externen Faktoren wie Temperatur, Wassergehalt und Alter sind. Ihre Wirkung ist umstritten und die Erfahrungsberichte der Seglerinnen und Segler sind sehr unterschiedlich. Letztlich stellen auch diese Substanzen Biozide dar, fallen aber momentan nicht unter die Biozidverordnung.

Letztlich kann man der Bakterienproblematik aus dem Wege gehen, indem man Diesel tankt, der keine Bioanteile beinhaltet. Weitere Informationen zu diesem C.A.R.E.-Diesel und eine Liste mit Bootstankstellen, die diesen vertreiben, finden Sie hier.

Dieselpest vorbeugen: die besten Tipps

  • Kontrollieren Sie regelmäßig den Tank, die Filter und den Wasserabscheider. Bei Bedarf ist die Reinigung oder der Austausch angebracht.
  • Versuchen Sie bei Tankstellen zu tanken, die einen hohen Kraftstoffumsatz haben, um möglichst keinen abgestandenen Diesel zu erwerben.
  • Tanken Sie immer nur Mengen, die sie in zwei, drei Monaten verbrauchen können, um die Lagerzeit im Tank zu begrenzen.
  • Wenn möglich, tanken Sie Diesel ohne Bioanteile.